:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "STURZ IM KRANKENHAUS" ::

Marler-Zeitung vom 20. Oktober 2006 – Sturz im Krankenhaus

SCHMERZENSGELD-KLAGE NACH STURZ AUF DER TOILETTE

LANDGERICHT: Hüftoperierte Seniorin (81) fordert von Krankenhaus 30.000 Euro

Eine Haftungsfrage mit weitreichenden Konsequenzen für alte Patienten und Krankenhäuser gleichermaßen liegt derzeit dem Landgericht Essen zur Entscheidung vor. Eine Seniorin (81) aus Marl hat das Krankenhaus, in dem sie dort nach einer Hüftoperation auf der Toilette gestürzt ist, auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro verklagt.

„Ärzten und Pflegepersonal war bekannt, dass meine Mandantin stark gangunsicher war“, nimmt Stefan Hermann (Marl), Patienten-Anwalt und einziger Fachanwalt für Medizinrecht im Kreis, das Krankenhaus in die Pflicht. „Nach aktueller Rechtssprechung gehört es zu den Aufgaben des Krankenhauses, selbständige Gehversuche von gangunsicheren Patienten zu unterbinden.“

Dabei ist die Frage, ob und in welchem Maße Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen beobachtet und gesichert werden müssen, derzeit durchaus umstritten.

So weisen Krankenhäuser – wie im vorliegenden Fall – darauf hin, dass nicht jeder gangunsichere Patient geschützt werden könne, weil es hierfür schlichtweg an Personal mangele. Die Versicherung der beklagten Klinik macht zudem geltend, dass sich der Sturz nicht auf dem Gang, sondern im Toilettenraum ereignet habe. Ein Bereich, in dem sich viele Patienten aus Schamgefühl jedwede Hilfestellung oder Aufsicht wie etwa eine Sitzwache verbitten würden.

Für Patienten-Anwalt Hermann ist dies keine Entschuldigung. „Zur Gangunsicherheit und dem hohen Alter kamen noch Beschwerden nach der Operation hinzu. Einer hüftoperierten Patientin wie meiner Mandantin kann keine normale Toilette angeboten werden. Vielmehr muss auf die Verwendung einer Bettpfanne oder eines Toilettenstuhls mit angepasster Höhe zurück gegriffen werden.“

Als Folge des Sturzes zog sich die 81-Jährige mehrere Brüche zu, musste in einem anderen Krankenhaus erneut operiert werden und gilt derzeit als Schwerstpflegefall.

Rechtsanwalt Hermann hat Prozesskostenhilfe (PKH) für seine Mandantin beantragt. Die Entscheidung des Gerichtes dazu steht noch aus. PKH wird im Vorfeld eines Verfahrens in der Regel dann gewährt, wenn eine überwiegende Aussicht auf Erfolg der Klage genommen wird.

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